ARBEITSRECHT
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Arbeitgeber dürfen Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten
Arbeitgeber dürfen Ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit per Dienstanweisung verbieten. Das Benutzen von privaten Mobiltelefonen stellt kein mitbestimmungs-pflichtiges Ordnungsverhalten im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar, so dass bei einer Untersagung auch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Betracht kommt.
(LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009, 6 TaBV 33/09) -
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz
Das Bundeskabinett hat am 25.08.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. In einem eigenen Kapitel dieses Gesetzes sollen zum Beispiel das Fragerecht des Arbeitgebers im Einstellungsverfahren, die Zulässigkeit von Internetrecherchen, die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, der Videoüberwachung und des Einsatzes von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren geregelt werden. Eine heimliche Videoüberwachung soll künftig generell unzulässig sein.
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Kind krank - Urlaub "futsch": Arbeitnehmer können Vermögenseinbußen vermeiden
Wird ein Kind des Arbeitnehmers während des Urlaubs krank und muss es nach ärztlichem Attest von dem Arbeitnehmer gepflegt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs. Der Urlaubsanspruch erlischt vielmehr im Umfang seiner Bewilligung. Der Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit gemäß § 45 SGB V Krankengeld in Höhe von 70 % seines Einkommens. Will er diese Vermögenseinbuße vermeiden, so steht es ihm frei, von Arbeitsfreistellung gemäß § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen. Denn dann steht ihm für diesen Zeitraum die Urlaubsvergütung nach § 11 BUrlG zu.
(ArbG Berlin, Urteil vom 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10) -
Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters
Eine Stellenbeschreibung, mit der ein "junger" Bewerber gesucht wird, verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot des AGG. Ältere Bewerber, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können in einem solchen Fall regelmäßig eine Entschädigung verlangen. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht allerdings nur, wenn sie beweisen können, dass sie bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wären.
(BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09) -
Raucherpausen während der Arbeitszeit können eine Kündigung rechtfertigen
Besteht in einem Unternehmen eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln während einer Raucherpause, so können Verstöße hiergegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Arbeitgeber sind berechtigt, das Rauchen Arbeitsplatz zu untersagen. Es besteht auch kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, da Arbeitnehmer während einer Zigarettenpause keine Arbeitsleistung erbringe.
(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2010 - 10 Sa 712/09) -
Untersagung einer Nebentätigkeit
Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.
(BAG, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09) -
Exzessiver privater E-Mail-Verkehr: Arbeitgeber dürfen im Einzelfall auf Daten zugreifen und fristlos kündigen
Verbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren (hier: 7) Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben privater E-Mails, so kann dies auch bei langjähriger Beschäftigung ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitnehmer verletzten bei einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit ihre Hauptleistungspflicht zur Arbeit. Gestattet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mailverkehr zu nutzen und E-Mails, die nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang- oder -ausgang zu belassen, oder in anderen Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, so unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände nicht einem Verwertungsverbot. Dieser private E-Mailverkehr kann zu Beweiszwecken ausgewertet werden.
(LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09) -
Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.11.2009 entschieden, dass Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrages einer Solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten können, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
(BFH, Urteil vom 11.11.2009 - IX R 1/09)