MIETRECHT

  • "Gutachten" ist taugliches Mittel für Mieterhöhungsverlangen

    Zur Begründung einer Mieterhöhung kann im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf ein sogenanntes Typengutachten zurückgegriffen werden; dieses muss nicht unmittelbar die konkrete Wohnung betreffen. Es ist vielmehr ausreichend, wenn dieses Gutachten für mehrere Wohnungen der gleichen Anlage erstellt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sachverständige in seinem Gutachten eine Aussage über die ortsübliche Vergleichsmiete trifft und die betroffene Wohnung in das sich daraus ergebende Schema einordnet.

    (BGH, Urteil vom 19.05.2010 - VIII ZR 122/09)

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