Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei. Gerade im Arbeitsrecht ist frühzeitige Beratung und vernünftige Vertragsgestaltung wichtig, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herr Gernot F. W. Kugler und Frau Beate Szameit, beraten Sie, formulieren Verträge, verhandeln für Sie und vertreten Sie vor Gericht.
Für Sie als Arbeitnehmer überprüfen wir Kündigungen, Abmahnungen und Zeugnisse. Wir setzen Ihre Kündigungsschutzrechte sowie jegliche Art von Vergütungsansprüchen durch und verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Sie als Arbeitgeber unterstützen wir u. a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, bei betrieblichen Umstrukturierungen, bei Betriebsübergängen, bei notwendigen Abmahnungen und Kündigungen sowie dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen und Wettbewerbsverboten.
Betriebsverfassungsrecht
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht bei KMP beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Formulierung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen und vertreten Sie vor Einigungsstellen.
Kündigungsschutzrecht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herr Gernot F. W. Kugler und Frau Beate Szameit, sind auch im Kündigungsschutzrecht zu Hause. Für Sie als Arbeitnehmer überprüfen wir Kündigungen, setzen Ihre Kündigungsschutzrechte durch und verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Sind Sie Arbeitgeber, helfen wir Ihnen bei betrieblichen Umstrukturierungen, bei Betriebsübergängen, beim Ausspruch und der Durchsetzung von Kündigungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen.
Vertragsrecht
Ein rechtlich gut gestalteter Vertrag, der Regelungen für Konflikte trifft, ist der beste Schutz gegen Streitigkeiten und die damit verbundenen Kosten. Wir entwerfen und überprüfen für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Vertragsverhandlungen und vor Gericht unterstützen wir Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmensgründer und Unternehmen bis hin zur gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeplanung. Unsere Rechtsanwälte entwerfen für Sie Gesellschaftsverträge und handelsrechtliche Rahmenverträge, die Ihren, gegebenenfalls auch internationalen, geschäftlichen Aktivitäten den notwendigen rechtssicheren Rahmen geben.
Mergers and Acquisitions
Wir beraten Einzelunternehmen und Unternehmensgruppen bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen.
In der Angebotsphase solcher Geschäfte entwerfen wir für Sie den Letter of Intent, das Memorandum of Understanding sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Transaktionen, bei der Unternehmensbewertung, bei den Vertrags- und Preisverhandlungen sowie bei der Gestaltung und dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrages.
Bau- und Architektenrecht
Wir bieten eine umfassende Beratung im privaten Bau- und Architektenrecht. Dazu gehört die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen der Bauherren, Handwerker, Bauunternehmen und Architekten nach den Vorschriften des BGB, der VOB und der HOAI.
Wir erarbeiten für Sie Bau-, Bauträger- und Architektenverträge. Zudem beraten wir Sie von der Beauftragung des Architekten bis zur Abnahme Ihres Bauvorhabens. Derartige Vereinbarungen tragen entscheidend dazu bei, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Im Streitfall setzen wir Ihre Ansprüche ergebnisorientiert und in enger Abstimmung mit Ihnen durch.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht gestalten wir für Sie private und gewerbliche Mietverträge. Wir vertreten Sie bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten und Räumungsklagen. Wir setzen Mieterhöhungen oder rückständige Mietzinsforderungen für Sie durch oder wehren diese ab.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten und beraten wir Eigentümer und Verwalter.
Transportrecht
Die rechtlichen Fragen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts sind vielfältig. Wir bearbeiten für Sie Speditions- und Lagerrecht sowie Frachtrecht und das Recht des Güterverkehrs. Unsere Leistungen schließen Bußgeld- und Strafvorschriften ebenso ein wie die Abwicklung von Unfall – und Schadensangelegenheiten.
Einen besonderen Raum nimmt auch hier die Vertragsgestaltung ein. Das gilt insbesondere bei Frachtführerverträgen, Lagerhaltungsverträgen und entsprechenden Rahmenverträgen.